Sofortbonus und Hartz IV

Gerichtsurteil: Sofortbonus kann als Einkommen gewertet werden

Beim Wechsel des Strom- oder Gasanbieters müssen Bezieher von Sozialleistungen damit rechnen, dass ein nach Vertragsbeginn ausgezahlter Sofortbonus auf die Leistungen angerechnet wird.

Dies geht auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund zurück (S 32 AS 3072/19, 30.10.2019). Eine Revision vor dem Bundessozialgericht (B 4 AS 14/20 R) hatte keinen Erfolg.

Urteil des Bundessozialgerichts

 

Tipp für Stromwechsler im Leistungsbezug: Der Sofortbonus sollte den Freibetrag nicht überschreiten.